Vorratsdatenspeicherung 2.0

Vorratsdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist?

Unsere Regierung zeigt sich nicht sehr fantasievoll wenn sie uns alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen möchte. Wir reden von der Vorratsdatenspeicherung oder auf neudeutsch Mindestspeicherfrist, die bereits vom Bundesverfassungsgericht und später sogar vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde.

Jetzt soll sie in einer "abgespeckten Version" wieder aufgelegt werden. Dabei wurde bereits eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages durchgeführt bei dem ein Rechtsgutachten belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluß auf die Aufklärungsquote hat.

Ein weiteres Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht klärt die Frage:"Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?"

Wir als Provider sind gegen die Mindestspeicherfrist. Sie produziert nur Kosten und hilft nicht bei Aufklärung von Straftaten. Zudem es ist gänzlich ungeklärt wer die Zeche (den Wein) im Endeffekt zahlen soll. Der Staat, Steuerzahler, Provider oder vielleicht die Kunden. Was würden Sie sagen, wenn auf Ihrer Monatsrechnung ein Posten von 25 € stehen würde "Aufwandspauschale Mindestspeicherfrist". Ja, genau das was Sie gerade denken.

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